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IMMOBILIENBÜRO
Mag. Elisabeth Kittl
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Vermittlungshonorar
bis zu 6% des Kaufpreises bzw. 6 Gesamtmonatsmieten, je nach Vereinbarung

Grunderwerbssteuer
grundsätzlich 3,5% des Kaufpreises (Inventar fällt nicht in die Bemessungsgrundlage)

Eintragungsgebühr des Eigentumsrechts im Grundbuch
1% des Kaufpreises

Eintragungsgebühr des Pfandrechts im Grundbuch
1,2% der gesamten besicherten Forderung

Schriftlicher Darlehensvertrag
0,8% Gebühr von der Gesamtdarlehnssumme

Rechtsanwaltshonorar
entsprechend Vereinbarung (je nach Höhe des Kaufpreises in etwa 1,5 – 3% hievon)

Rechtsgeschäftsgebühr bei schriftlichem Mietvertrag
1% v. gesamten während der Vertragsdauer zu bezahlenden Gesamtmietzinses, bei unbestimmter Dauer vom dreifachen Jahresgesamtmietzins, abzuführen an das Finanzamt

Mietvertragserrichtungshonorar
entsprechend Vereinbarung mit dem Vertragserrichter

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